Allgemeine Bedingungen und Konditionen
1. Allgemeines
1.1 Anwendbarkeit
1.1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge und/oder andere Rechtsverhältnisse in Bezug auf Camper Pay , einen Dienst von Blue Water App B.V., und den Abonnenten.
1.1.2 Blue Water App B.V. kann die Camper-Pay-Bedingungen ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen von Camper Pay gelten, sofern nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Änderung schriftlich widersprochen wird.
1.1.3 Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Camper Pay und/oder der zwischen Blue Water App B.V. und dem Abonnenten geschlossenen Verträge sind nur gültig, wenn sie von Blue Water App B.V. schriftlich festgelegt wurden.
1.1.4 Wenn der vom Abonnenten verwendete Handelsname mehrere (juristische) Personen oder Unternehmen bezeichnet, haften diese gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem mit Blue Water App B.V. geschlossenen Vertrag.
1.1.5 Die Bezeichnungen oberhalb der Artikel dieser Bedingungen dienen nur der Lesbarkeit. Der Inhalt und der Umfang des unter einer bestimmten Bezeichnung enthaltenen Artikels ist nicht auf diese Bezeichnung beschränkt.
1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Camper Pay werden u. a. die folgenden Wörter und Begriffe groß geschrieben. Alle folgenden Wörter und Begriffe im Singular haben die gleiche Bedeutung wie im Plural und umgekehrt.
1.2.2 Abonnement Camper Pay:
Das Recht zur Nutzung der Camper Pay Software nach Zahlung der Anschlussgebühr und einer monatlichen Gebühr, die auch auf Jahresbasis abgerechnet werden kann.
1.2.3 Blue Water App B.V:
Blue Water App B.V. und ihre Rechtsnachfolger oder jedes mit Blue Water App B.V. verbundene Unternehmen oder Partner, das mit dem Abonnenten eine Rechtsbeziehung eingeht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Camper Pay für anwendbar erklärt hat.
1.2.4 Camperbesitzer:
Nutzer der Camper Pay App
1.2.5 Camperlohn
Die (mobile) Softwareanwendung Camper Pay, die es Camper-Besitzern ermöglicht, Zahlungen an Abonnenten über das Mobiltelefon zu tätigen. Der Abonnent kann den Camperplatz über die Camper Pay App für Camperbesitzer sichtbar machen.
– Die folgenden Angaben (zum Wohnmobilstellplatz) des Abonnenten können in der Camper Pay App und der NKC Campercontact App von Camper Owners aufgeführt werden:
- Name und Bild des Wohnmobilstellplatzes
- Kurzer Text über den Wohnmobilstellplatz und die Dienstleistungen
- PDF der Karte
- Fotos, Videos
- Website
- E-Mail Adresse
- Rufnummer
- Sonstige Dienstleistungen
Der Abonnent kann Informationen vom Camper, der eine Zahlung an den Abonnenten geleistet hat, und die Informationen des Campers über Camper Pay erhalten.
Der Abonnent kann sich registrieren und eingehende Zahlungen online über die Camper Pay App mit einem iPad oder PC empfangen und einsehen.
1.2.6 Camper Pay iPad Version:
Eine erweiterte Version der (mobilen) Softwareanwendung Camper Pay, die dem Abonnenten über die Camper Pay App auf einem iPad alle Funktionalitäten von Camper Pay bietet und zusätzlich die Möglichkeit bietet, PIN-Zahlungen per Debitkarte oder in bar von Camper-Besitzern zu empfangen und zu erfassen.
1.2.7 Angaben zur Identifizierung:
Log-in-Name, Passwörter, Adressdaten und/oder andere Codes.
1.2.8 Integration mit Hardware und Diensten von Drittanbietern
Camper Pay kann mit Hardware und Diensten von Drittanbietern wie ICY Landstrom, GateGuard, Campercontact App, Salto Zugangskontrolle, SumUp und iZettle Zahlungsterminals integriert werden. Bei der Integration von Camper Pay mit Hardware und Diensten von Drittanbietern ist Blue Water App B.V. nicht für den Betrieb und die Gewährleistung dieser Hardware und Dienste verantwortlich, dies bleibt in der Verantwortung der Anbieter dieser Produkte.
1.2.9 Kosten des Zahlungsverkehrs
Dies sind die durchschnittlichen Kosten, die Blue Water B.V. dem Abonnenten in Rechnung stellt, als Standardgebühr von 0,20 – 0,45 € pro Übernachtung mit einer Berechnungsformel von 1,5 % über den Transaktionswert der Zahlungen, für die Kosten des Zahlungsverkehrs mit Banken, Online-Zahlungsdiensten und Kreditkarten
1.2.10 Teilnehmer
Jede Person, die die Lieferung von Camper Pay Produkten und Dienstleistungen bei Blue Water App B.V. anfragt und bestellt.
1.2.11 Prozessdaten:
Die vom Abonnenten oder Camper-Besitzer in Camper Pay eingegebenen Daten und/oder die von Dritten eingegebenen Daten.
1.2.12 Produkte und Dienstleistungen:
Alle von Blue Water App B.V. gelieferten Produkte und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie von Blue Water App B.V. selbst oder von Dritten stammen, sowie die daraus resultierenden Einrichtungen und damit verbundenen Arbeiten.
1.3 Vereinbarungen
1.3.1 Ein Vertrag zwischen Blue Water App B.V. und dem Abonnenten, für den keine weitere Laufzeit vereinbart wurde, hat eine Laufzeit von 1 (einem) Jahr, wenn sich die (Aus-/Ein-)Lieferung auf einen Dienst bezieht, für den regelmäßig eine Gebühr erhoben wird. Wird dieser Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, erfolgt die Fortsetzung dieses Vertrages jeweils für die Dauer von 1 (einem) Jahr.
1.3.2 Beendigung der Vereinbarung, wie in Artikel
1.3.1, erfolgt durch einen eingeschriebenen Brief, der spätestens 40 (vierzig) Tage vor Inkrafttreten der Vertragsverlängerung bei der anderen Partei eingeht.
1.3.3 Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn die säumige Partei ihren Verpflichtungen auch nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.
1.3.4 Blue Water App B.V. ist ansonsten berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention durch eine außergerichtliche Erklärung den Vertrag und/oder die Angebote ganz oder teilweise zu kündigen oder zu stornieren, unbeschadet ihres Rechts auf Schadenersatz, wenn der Abonnent eine natürliche Person ist, im Todesfall des Abonnenten, wenn der Abonnent einen Antrag auf gesetzlichen Konkurs oder Zahlungsaufschub stellt wenn ein Konkurs oder ein Zahlungsaufschub beantragt wird oder der Abonnent für insolvent erklärt wird oder ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder wenn das Unternehmen des Abonnenten aufgelöst oder beendet wird, es sei denn, es handelt sich um eine Umstrukturierung oder einen Zusammenschluss von Unternehmen, oder eine konservatorische und/oder vollstreckbare Beschlagnahme auf einen wesentlichen Teil seines Vermögens erhoben wird oder das Unternehmen des Abonnenten die freie Verfügung darüber verliert. In einem solchen Fall wird jede Forderung von Blue Water App B.V. gegenüber dem Abonnenten sofort und in vollem Umfang fällig, ohne dass Blue Water App B.V. gegenüber der anderen Partei für Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung haftbar gemacht werden kann.
1.3.5 Nach Beendigung des Vertrages kann der Abonnent, aus welchem Grund auch immer, keine Rechte mehr aus dem Vertrag ableiten, unbeschadet des Fortbestehens der Verpflichtungen der Parteien, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrages fortbestehen sollen, wie z.B. die Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsrechte, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot, jedoch nicht darauf beschränkt.
1.4 Haftung
1.4.1 Die Gesamthaftung von Blue Water App B.V. beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und dann maximal auf die Gebühren (ohne MwSt.), die Blue Water App B.V. vom Abonnenten für den für diesen Vertrag vereinbarten Preis (ohne MwSt.) erhält, mit einem Höchstbetrag von € 50.000 (fünfzigtausend Euro), wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis betrachtet wird.
1.4.2 Besteht der Vertrag auch aus einem Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 1 (einem) Jahr und ergibt sich die Haftung von Blue Water App B.V. aus einem solchen Dauerleistungsvertrag, so wird der vereinbarte Preis auf die Summe der vom Abonnenten an Blue Water App B.V. auf der Grundlage des Dauerleistungsvertrags für 1 (ein) Jahr (das Jahr, in dem der Schaden eingetreten ist) tatsächlich gezahlten Gebühren (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einem Höchstbetrag von € 50.000 (fünfzigtausend Euro) festgelegt.
1.4.3 Die Gesamthaftung von Blue Water App B.V. für Schäden an Leib und Leben übersteigt in keinem Fall € 1.000.000 (eine Million Euro), wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein einziges Ereignis betrachtet wird.
1.4.4 Unmittelbarer Schaden bedeutet nur:
a) die angemessenen Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind;
(b) die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Abonnent nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des Schadens geführt haben;
c) die angemessenen Kosten für die Behebung des Schadens, sofern der Abonnent nachweist, dass diese Kosten zur Behebung des Schadens geführt haben und Blue Water App B.V. nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung nicht selbst eine rechtzeitige Lösung zur Behebung des Schadens anbieten kann.
1.4.5 Die Haftung von Blue Water App B.V. für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, der Zerstörung oder des Verlusts von Dateien und/oder Daten, Verzögerungsschäden, erlittener Verluste, Schäden durch unterlassene Information und/oder Kooperation des Abonnenten, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder Ansprüchen Dritter gegenüber dem Abonnenten, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4.6 Außer in dem in Artikel 1.4 genannten Fall haftet Blue Water App B.V. für keinerlei Schadenersatz, ungeachtet des Grundes, auf den eine Schadenersatzklage gestützt werden könnte.
1.4.7 Die Haftung der Blue Water App B.V. entsteht nur, wenn der Abonnent die Blue Water App B.V. unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und ihr eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes setzt, und die Blue Water App B.V. auch nach Ablauf dieser Frist ihre Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Fehlers enthalten, damit Blue Water App B.V. angemessen reagieren kann.
1.4.8 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Abonnent Blue Water App B.V. innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Eintritt des Schadens schriftlich per Einschreiben benachrichtigt und Maßnahmen ergreift, um den Schaden zu minimieren.
1.4.9 Der Abonnent stellt Blue Water App B.V. von allen Haftungsansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Fehler in einem Produkt oder einer Dienstleistung ergeben, das/die der Abonnent an einen Dritten geliefert hat, dessen Produkt oder Dienstleistung zum Teil aus dem von Blue Water App B.V. gelieferten Produkt oder der Dienstleistung bestand.
1.4.10 Blue Water App B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch Produkte und Dienstleistungen Dritter verursacht werden, die von Blue Water App B.V. an den Abonnenten geliefert oder erbracht werden. Wenn möglich, wird Blue Water App B.V. seine Rechte auf Schadensersatz gegenüber dem Lieferanten des betreffenden Drittprodukts an den Abonnenten abtreten.
1.4.11 Sofern kein Service Level Agreement vereinbart wurde, das etwas anderes vorsieht, haftet Blue Water App B.V. nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der nicht rechtzeitigen Bereitstellung von Support, Wartung und/oder Garantie ergeben. Blue Water App B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass Blue Water App B.V. bestimmte, sich ändernde und neue Gesetze und andere Vorschriften einhalten muss.
1.5 Übertragung
1.5.1 Der zwischen Blue Water App B.V. und dem Abonnenten geschlossene Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blue Water App B.V. nicht an Dritte übertragen werden.
1.5.2 Der Abonnent gibt Blue Water App B.V. im Voraus das Recht, den gesamten Vertrag oder Teile davon abzutreten, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Abonnenten zu benötigen:
(a) Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften;
(b) ein Dritter im Falle einer Fusion oder Übernahme von Blue Water App B.V..
Sollte dies der Fall sein, wird Blue Water App B.V. den Abonnenten entsprechend informieren.
1.6 Nicht zurechenbares Versagen
1.6.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, den sie weder verschuldet noch nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis zu verantworten hat. Zu den vorgenannten Umständen gehören auch Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Blue Water App B.V. liegen, sowie das Geschäftsrisiko von Blue Water App B.V., wie z.B., aber nicht ausschließlich, Ausfälle von Lieferanten von Blue Water App B.V, nicht rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger Daten, Informationen und/oder Spezifikationen, Änderungen der bereitgestellten Daten, nicht vollständig korrekte Spezifikationen und/oder Funktionsbeschreibungen von Produkten und Dienstleistungen Dritter und/oder von Dritten gelieferter Produkte, ungünstige Wetterbedingungen, Brand, Explosion, Stromausfall, (D)Dos-Angriffe, Hacking, Cracking oder Ausfallzeiten oder Nichtverfügbarkeit aufgrund rechtswidriger Handlungen Dritter, Vandalismus durch wen auch immer Beschädigung oder Unbrauchbarmachung von EDV- oder Telekommunikationseinrichtungen, Störung des Ablaufs oder des Betriebs solcher Einrichtungen oder Vereitelung von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit solchen Einrichtungen durch wen auch immer, Netzausfälle, Überschwemmungen, Krankheit, Personalmangel, Streiks, Streikposten, Bummelstreiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder Zulassungen, Materialmangel, Diebstahl, Verkehrsstörungen und/oder Transportbehinderungen.
1.6.2 Wenn der nicht zurechenbare Verstoß vorübergehender Natur ist, kann Blue Water App B.V. den Vertrag aussetzen, bis die betreffende Situation nicht mehr besteht, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.
1.6.3 Blue Water App B.V. behält sich das Recht vor, im Falle eines nicht zurechenbaren Versäumnisses die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu fordern, die Blue Water App B.V. bereits vor Bekanntwerden des nicht zurechenbaren Versäumnisses erbracht hatte.
1.6.4 Dauert das unverschuldete Versäumnis einer der Parteien länger als drei Monate an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag getrennt aufzulösen, ohne dass sie für die Auflösung eine Entschädigung zahlen müssen.
1.7 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
1.7.1 Alle von Blue Water App B.V. mit dem Abonnenten abgeschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass das Wiener Kaufrecht keine Anwendung findet.
1.7.2 Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Den Haag mit Sitz in Den Haag vorgelegt.
2. Produkte und Dienstleistungen
2.1 Recht zur Nutzung der Software
2.1.1 Blue Water App B.V. gewährt dem Abonnenten das nicht-exklusive Recht, Camper Pay zu nutzen.
2.1.2 Das Nutzungsrecht ist auf die ausschließliche Nutzung der Produkte und Dienstleistungen auf der mit Blue Water App B.V. vereinbarten Verarbeitungseinheit beschränkt.
2.1.3 Das Nutzungsrecht für Softwareprodukte und Dienstleistungen ist auf den Objektcode beschränkt. Die Rechte an den Quellcodes selbst werden nicht zur Verfügung gestellt.
2.1.4 Dem Abonnenten ist es untersagt, die Produkte und Dienstleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Blue Water App B.V. selbst und/oder durch Dritte in irgendeiner Weise zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu modifizieren. Dem Abonnenten ist es untersagt, (kundenspezifische) Produkte und Dienste mit Funktionalitäten zu versehen.
2.1.5 Das Recht zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen ist nicht auf Dritte übertragbar (zu den Dritten zählen auch Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften des Lizenznehmers).
2.1.6 Der Abonnent ist nicht berechtigt, die Produkte und Dienstleistungen unter irgendeinem Titel oder in irgendeiner Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dies gegen eine Gebühr geschieht oder nicht (zu den Dritten gehören auch Mutter-, Schwester- und/oder Tochtergesellschaften des Abonnenten).
2.1.7 Reverse-Engineering, Dekompilierung oder jede andere Methode der Anpassung der Produkte und Dienste in eine für den Menschen lesbare Form durch den Abonnenten ist verboten, es sei denn, dies ist nach zwingendem Recht ausdrücklich erlaubt.
2.1.8 Das Nutzungsrecht beginnt nach Abschluss des Vertrages und der Erfüllung der sonstigen dem Abonnenten obliegenden Verpflichtungen.
2.1.9 Der Umfang des Rechts zur Nutzung von Produkten und Diensten Dritter wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter gemäß Artikel 4 bestimmt. Soweit das Vorstehende nicht von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter abweicht, gilt das Vorstehende sinngemäß.
2.1.10 Die Lieferung von Softwareprodukten durch Blue Water App B.V. unterliegt nicht dem Kaufrecht (Titel 1 von Buch 7) im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch.
2.2 Installation und Durchführung
2.2.1 Blue Water App B.V. wird die Produkte und Dienstleistungen nur nach schriftlicher Vereinbarung installieren und/oder implementieren oder installieren und/oder implementieren lassen.
2.2.2 Vor der Installation und/oder Implementierung muss der Abonnent auf seine Kosten sicherstellen, dass alle von Blue Water App B.V. oder durch Blue Water App B.V. festgelegten Bedingungen erfüllt sind, um eine erfolgreiche Installation und/oder Implementierung zu ermöglichen.
2.2.3 Der Abonnent stellt sicher und ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die erforderlichen allgemeinen Bedingungen Dritter erfüllt sind, damit die Installation rechtmäßig erfolgen kann.
2.2.4 Wenn die Installation und/oder Implementierung durch das Verschulden des Abonnenten nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen konnte, hat der Abonnent die Zahlungen so zu leisten, als ob die Installation und/oder Implementierung stattgefunden hätte, unbeschadet der Verpflichtung von Blue Water App B.V., die Installation und/oder Implementierung zu einem neu zu bestimmenden Zeitpunkt vorzunehmen.
2.3 Backups
2.3.1 Der Abonnent ist allein für die rechtzeitige Erstellung von Backups verantwortlich. Blue Water App B.V. ist unter keinen Umständen für die Erstellung von Sicherungskopien der von und/oder zugunsten des Abonnenten erzeugten Daten verantwortlich.
3. Zugänglichkeit von Camper Pay
3.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.1 Das Hosting von Camper Pay findet ausschließlich an einem von Blue Water App B.V. genehmigten Ort und auf von Blue Water App B.V. genehmigten Geräten statt.
3.1.2 In Verbindung mit dem Zugang zu und der Nutzung von Camper Pay verfügt der Abonnent direkt oder indirekt über Geräte und Software, die den von Blue Water App B.V. festgelegten und dem Abonnenten direkt oder indirekt mitgeteilten Standards und/oder Anforderungen entsprechen. Der Abonnent muss auch weiterhin die in diesem Absatz genannten Bedingungen einhalten. Wenn und solange ein Gerät und/oder eine Software die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Verpflichtung von Blue Water App B.V., den Zugang zu Camper Pay zu gewähren, und dessen Nutzung durch Blue Water App B.V. ausgesetzt.
3.1.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Anweisungen von Blue Water App B.V. bezüglich Camper Pay zu befolgen.
3.1.4 Blue Water App B.V. ist berechtigt, Logdateien und Ähnliches einzusehen, um die Nutzung von Camper Pay zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse werden nicht an Dritte weitergegeben (zu den Dritten gehören nicht die mit Blue Water App B.V. verbundenen Mutter- und/oder Tochtergesellschaften). Dies gilt nicht für Zahlen und Daten zur Nutzung von Camper Pay, die nicht direkt auf die Nutzung von Subscriber zurückzuführen sind.
3.1.5 Wenn der Abonnent eine Störung feststellt, muss diese unverzüglich an Blue Water App B.V. gemeldet werden. Nach der Meldung einer Störung durch den Abonnenten wird Blue Water App B.V. die Maßnahmen ergreifen, die zur Wiederherstellung führen oder führen könnten.
3.1.6 Die Kosten für die Beseitigung von Störungen, einschließlich Störungen, die nur andere als den Abonnenten behindern, gehen zu Lasten des Abonnenten, wenn sich herausstellt, dass die Ursache der Störung auf seine unsachgemäße Nutzung oder auf seine vertragswidrigen Handlungen oder Unterlassungen zurückzuführen ist.
3.2 Verpflichtungen von Blue Water App B.V.
3.2.1 Die Blue Water App B.V. sorgt für die Bereitstellung von Camper Pay. Blue Water App B.V. wird sich nach besten Kräften und in dem Maße, in dem Blue Water App B.V. darauf Einfluss nehmen kann, bemühen, einen festzulegenden Verfügbarkeitsgrad zu erreichen.
3.2.2 Die in Ziffer 3.2.1 dargelegte Politik. Diese Verfügbarkeitsrate wird über ein Kalenderjahr gemessen. Die Zeit für die Wartung ist darin nicht enthalten.
3.2.3 Blue Water App B.V. hat keine Verpflichtungen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder andere Leistungsanforderungen in Bezug auf Telefonleitungen, das Internet und/oder andere Netze und die daraus resultierenden Einrichtungen.
3.3 Verwendung von Identifikationsdaten
3.3.1 Blue Water App B.V. stellt dem Abonnenten die Identifikationsdaten nur für die Nutzung von Camper Pay zur Verfügung. Der Abonnent wird diese Identifikationsdaten mit Sorgfalt behandeln. Der Abonnent ist verpflichtet, Blue Water App B.V. im Falle von Verlust, Diebstahl und/oder anderen Formen unrechtmäßiger Nutzung zu benachrichtigen, so dass die Parteien geeignete Maßnahmen ergreifen können.
3.3.2 Der Abonnent trägt alle Verantwortung, Haftung und Kosten, die durch die Verwendung der Identifikationsdaten, die von ihm verwendet und/oder verbreitet werden, entstehen. Blue Water App B.V. haftet in keinem Fall für die missbräuchliche und/oder unrechtmäßige Verwendung der Identifikationsdaten.
3.3.3 Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Identifikationsdaten des Abonnenten missbräuchlich oder unrechtmäßig verwendet wurden, kann Blue Water App B.V. dem Abonnenten Anweisungen erteilen, die dieser befolgen muss.
3.3.4 Wenn festgestellt wird, dass die Identifizierungsdaten missbraucht wurden oder dass der Abonnent die in Abschnitt 3.4.3 genannten Anweisungen nicht befolgt hat, befindet sich der Abonnent sofort in Verzug.
3.4 Änderungen bei den Campergebühren
3.4.1 Blue Water App B.V. ist berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung unter Einhaltung einer angemessenen Frist und ohne dem Abonnenten eine Entschädigung zu schulden, Ergänzungen und/oder Änderungen an Camper Pay vorzunehmen, die sich unter anderem auf folgende Punkte beziehen
(a) Zugangsverfahren, wie z. B.:
– Verfahren im Zusammenhang mit Betriebsvorschriften und Zahlungen;
– Sicherheitsanforderungen.
b) Wechsel eines Drittanbieters/Lieferanten, des Standorts, der Hardware, der Software und anderer Einrichtungen, die für die Bereitstellung von Camper Pay relevant sind.
3.4.2 Wenn die Änderungen zu einer nachweisbaren und so großen negativen Veränderung der Arbeitsweise des Unternehmens des Abonnenten und/oder der Funktionalität von Camper Pay führen, kann der Abonnent, nachdem er die Verschlechterung schriftlich nachgewiesen hat, Blue Water App B.V. schriftlich auffordern, eine Alternative anzubieten. Wenn Blue Water App B.V. dann keine angemessene Alternative anbietet, hat der Abonnent das Recht, die Nutzung von Camper Pay zu beenden, ohne dass Blue Water App B.V. zu einer Entschädigung oder Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen verpflichtet ist.
3.5 Datenverkehr des Teilnehmers
3.5.1 Blue Water App B.V. hat keine Kontrolle über und/oder Einblick in den Inhalt des Datenverkehrs vom und/oder zum Abonnenten. Blue Water App B.V. fungiert nur als Vermittler. Blue Water App B.V. übernimmt keine Garantie für den Inhalt der Daten, u.a. in Bezug auf Zuverlässigkeit und Vollständigkeit.
3.5.2 Der Abonnent ist für den Inhalt des vom Abonnenten ausgehenden Datenverkehrs verantwortlich. Gegebenenfalls gilt der in Abschnitt 3.7 dargelegte Verhaltenskodex für den Abonnenten und seine Nutzer.
3.5.3 Der Abonnent stellt Blue Water App B.V. von allen Ansprüchen, Klagen oder Klagen Dritter im Zusammenhang mit (dem Inhalt von) Datenverkehr oder Informationen, die vom Abonnenten stammen, frei.
3.5.4 Die Verarbeitungsdaten werden grundsätzlich so lange aufbewahrt, wie der Vertrag besteht. Nach Beendigung des Vertrages ist Blue Water App B.V. nicht verpflichtet, Prozessdaten aufzubewahren.
3.5.5 Alle Kosten, die mit der Übertragung von Prozessdaten und/oder anderen Daten auf Wunsch des Teilnehmers in eine andere Anwendung verbunden sind, gehen vollständig zu Lasten des Teilnehmers.
3.6 Verpflichtungen des Abonnenten
3.6.1 Wenn personenbezogene Daten und/oder andere Informationen/Daten transportiert werden oder kommerzielle und/oder andere Aktivitäten mittels Camper Pay durchgeführt werden, stellt der Abonnent Blue Water App B.V. von jeglicher Haftung, Kosten oder Schäden infolge von Ansprüchen Dritter frei, falls solche personenbezogenen Daten und/oder andere Informationen/Daten exportiert werden oder kommerzielle und/oder andere Aktivitäten unter Verstoß gegen die einschlägigen (Datenschutz-)Gesetze und/oder andere relevante Vorschriften durchgeführt werden.
3.6.2 Der Abonnent ist verpflichtet, Blue Water App B.V. unverzüglich schriftlich über alle Änderungen zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung von Camper Pay relevant sind.
Der Abonnent wird nur die offizielle Preisliste für die Eingabe und Anzeige von Preisinformationen im Camper Pay System verwenden.
3.6.3 Der Abonnent ist verpflichtet, die Anweisungen von Blue Water App B.V. zur fairen Nutzung zu befolgen. Wenn der Abonnent die Anweisungen von Blue Water App B.V. nicht befolgt, ist Blue Water App B.V. berechtigt, technische Mittel einzusetzen, um die vom Abonnenten verursachte Belastung zu reduzieren oder im Falle einer anhaltenden übermäßigen Belastung die Bereitstellung von Camper Pay an den Abonnenten einzustellen. Blue Water App B.V. haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die dem Abonnenten oder Dritten durch die von Blue Water App B.V. und/oder Dritten getroffenen Maßnahmen entstehen.
3.7 Verhaltenskodex
3.7.1 Der Abonnent muss Camper Pay und/oder die anderen angebotenen Einrichtungen verantwortungsvoll nutzen. Es ist verboten, Camper Pay und/oder die anderen angebotenen Einrichtungen in einer Weise zu nutzen, die sich selbst erlaubt:
(a) in den Systemen von Blue Water App B.V. und/oder Dritten Schäden entstehen können;
(b) Es kann zu Nutzungsunterbrechungen kommen.
3.7.2 Der Abonnent stellt sicher, dass solche Schäden und/oder Störungen nicht auf eine Fehlkonfiguration seinerseits zurückzuführen sind.
3.7.3 Es ist verboten, Camper Pay und/oder andere angebotene Einrichtungen für illegale Praktiken und/oder unter Verletzung der Vereinbarung zu nutzen.
3.7.4 Blue Water App B.V. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Nutzung von Camper Pay zu sperren, wenn sie dazu gesetzlich oder gerichtlich verpflichtet ist und/oder wenn ein Dritter Blue Water App B.V. informiert und/oder der Verdacht besteht, dass durch die Nutzung von Camper Pay die Rechte eines Dritten verletzt werden, dass gegen die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blue Water App B.V. und/oder den Vertrag verstoßen wird und dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig erfüllt werden.V. und/oder dem Vertrag und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig nachgekommen ist, die Nutzung von Camper Pay und/oder der anderen angebotenen Einrichtungen sperren, die betreffenden Informationen entfernen und/oder seine Verpflichtungen aussetzen, und zwar so lange, bis die Verpflichtungen erfüllt sind.
3.7.5 Blue Water App B.V. und/oder Dritte haften niemals für Schäden jeglicher Art, die der Abonnent und/oder Dritte infolge der von und/oder im Namen von Blue Water App B.V. gemäß Artikel 3.7.4 ergriffenen Maßnahmen erleiden. Die Verpflichtungen zur Zahlung der vereinbarten Beträge bleiben während der von und/oder im Namen von Blue Water App B.V. gemäß Artikel 3.7.4 ergriffenen Maßnahmen in vollem Umfang in Kraft.
3.7.6 Wenn die Schwere der Handlungen und/oder Unterlassungen des Abonnenten dies rechtfertigt und/oder diese trotz der von und/oder im Namen von Blue Water App B.V. ergriffenen Maßnahmen gemäß Artikel 3.7.4 fortbestehen, ist Blue Water App B.V. berechtigt, den Vertrag gemäß Artikel 3.7.4 zu kündigen, ohne dass Blue Water App B.V. zur Zahlung einer Entschädigung oder zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet ist.
4. Produkte von Dritten
4.1 Produkte und Dienstleistungen von Dritten
4.1.1 Blue Water App B.V. ist berechtigt, Produkte und Dienstleistungen Dritter zur Verfügung zu stellen oder Produkte und Dienstleistungen Dritter in die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag einzubeziehen, wie z.B. Hosting-Parteien, Zahlungsanbieter und Produkte / Dienstleistungen von Campercontact, GateGuard, Salto access control, ICY shore power, SumUp und iZettle. Blue Water App B.V. ist nicht verantwortlich für Produkte und Dienstleistungen von Dritten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.1.2 Wenn Blue Water App B.V. dem Abonnenten Produkte und Dienstleistungen von Dritten zur Verfügung stellt, gelten für den Vertrag neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blue Water App B.V. auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.
4.1.3 Blue Water App B.V. liefert Rechte an Produkten und Dienstleistungen Dritter zu den Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter aufgeführt sind.
4.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten
4.2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blue Water App B.V. für anwendbar erklärt werden, werden, sofern von Blue Water App B.V. verfügbar, auf Anfrage zugesandt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter werden in demselben Format und in derselben Sprache zur Verfügung gestellt, die Blue Water App B.V. erhalten hat.
4.2.2 Die Allgemeinen Bedingungen von Blue Water App B.V. haben Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen Dritter, sofern nicht anders angegeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blue Water App B.V. und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter kann die Blue Water App B.V. die betreffenden widersprüchlichen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter für unanwendbar oder nicht anwendbar erklären.
4.2.3 Wenn der Abonnent Camper im Rahmen der Vereinbarung über Camper Pay an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden möchte, muss der Abonnent sicherstellen, dass die gewünschten Bedingungen für anwendbar erklärt und dem Camper zur Verfügung gestellt werden. Auf erste Anfrage des Abonnenten kann Blue Water App B.V. den Camperbesitzern über Camper Pay die entsprechenden Bedingungen mitteilen.
Lieferung
5.1 Lieferzeiten
5.1.1 Alle von Blue Water App B.V. angegebenen und für Blue Water App B.V. geltenden (Liefer-)Fristen sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der Blue Water App B.V. zur Kenntnis gebrachten Informationen festgelegt worden und werden so weit wie möglich eingehalten.
5.1.2 (Liefer-)Fristen gelten daher nicht als strenge Fristen, innerhalb derer die Lieferung erfolgen muss, sondern als Fristen, innerhalb derer Blue Water App B.V. sich nach besten Kräften bemüht, das Vereinbarte zu liefern. Wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Frist überschritten wird, werden Blue Water App B.V. und der Abonnent so schnell wie möglich eine neue Frist vereinbaren.
5.1.3 Die Nichteinhaltung einer anwendbaren Liefer- oder sonstigen Frist durch Blue Water App B.V. stellt niemals eine zurechenbare Nichteinhaltung durch Blue Water App B.V. dar. Blue Water App B.V. übernimmt unter keinen Umständen eine Haftung, wenn ein (Liefer-)Termin überschritten wird.
6. Preise/Zahlungen
6.1 Preise und Zahlungen
6.1.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben. Die fälligen Beträge werden einschließlich der Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben berechnet.
6.1.2 Blue Water App B.V. stellt dem Abonnenten die von ihm geschuldeten Beträge monatlich und/oder innerhalb anderer im Vertrag festgelegter Zeiträume aufgeschlüsselt in Rechnung. Der Abonnent ist verpflichtet, die fälligen Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Anspruch auf Entschädigung, Aufrechnung oder Aussetzung eines Kontos. Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit guten Argumenten bei Blue Water App B.V. geltend gemacht werden. Im Falle einer Anfechtung (eines Teils) der Rechnung ist der Abonnent nicht verpflichtet, den Teil der Gebühr und/oder der Kosten zu zahlen, über den keine Einigung zwischen den Parteien besteht. Der unbestrittene Teil muss in der in diesem Absatz beschriebenen Weise und innerhalb der dort genannten Frist gezahlt werden.
6.1.3 Wenn der Abonnent einer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, gerät er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Aufforderung oder Inverzugsetzung bedarf. Der Abonnent schuldet der Blue Water App B.V. die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich der Kosten für den Rechtsbeistand eines Anwalts oder Bevollmächtigten), die mit der Eintreibung aller Forderungen des Abonnenten gegenüber der Blue Water App B.V. verbunden sind. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 175 € (einhundertfünfundsiebzig Euro). In jedem Fall werden ab dem Datum des Verzugs Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes plus 3 % monatlich auf den vom Abonnenten geschuldeten Betrag berechnet.
6.1.4 Die Blue Water App B.V. ist berechtigt, ihren Betrieb und andere Verpflichtungen auszusetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, unbeschadet der Verpflichtung des Abonnenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
6.1.5 Die obigen Bestimmungen gelten unbeschadet aller anderen Rechte, die Blue Water App B.V. aufgrund einer Leistungsstörung des Abonnenten hat.
6.2 Preisänderungen
6.2.1 Die zwischen Blue Water App B.V. und dem Abonnenten vereinbarten Preise basieren unter anderem auf den Kosten für Strom, Löhne, Sozialabgaben, Material, Reise- und Unterbringungskosten usw. sowie auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Wechselkurs zwischen den verwendeten Währungen. Blue Water App B.V. ist berechtigt, die Preise im Falle der Änderung einer oder mehrerer Kostenpositionen (einschließlich Produkte und Dienstleistungen Dritter) und/oder einer Änderung des Wechselkurses anzupassen.
6.2.2 Blue Water App B.V. wird dem Abonnenten die Möglichkeit geben, Preisänderungen zur Kenntnis zu nehmen. Stimmt der Abonnent einer Preisänderung nicht zu, ist er nur dann berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen, wenn und solange die Gesamtpreiserhöhung für 1 (ein) Jahr die von der CBS für das laufende Jahr (bzw. das Vorjahr bei für das Folgejahr angekündigten Preiserhöhungen) veröffentlichte Inflationsrate um mehr als 5 Punkte (ausgedrückt in %) übersteigt.
7. Rechte an geistigem Eigentum
7.1.1 Blue Water App B.V. hat das ausschließliche Recht, die Produkte und Dienstleistungen von Blue Water App B.V. weiterzuentwickeln und deren Nutzung Dritten im Wege von Lizenzen zur Verfügung zu stellen.
7.1.2 Außer im Falle von Produkten und Dienstleistungen Dritter verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Rechte, die sich daraus ergeben, in Bezug auf jeden von Blue Water App B.V. ausgeführten Auftrag, wo und wann auch immer dieser ausgeführt wird, unabhängig davon, ob es sich um die Lieferung eines bestehenden oder eines noch zu entwickelnden Produkts handelt, bei Blue Water App B.V.
7.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an geistigem Eigentum, gewerbliche Schutzrechte, andere Rechte und die Eintragung und/oder Anwendung der vorgenannten Rechte und/oder ähnlicher Rechte für die gesamte Laufzeit und alle Verlängerungen oder Erweiterungen davon jetzt oder in Zukunft weltweit für immer auf Blue Water App B.V. übergehen oder übertragen werden.
7.1.4 Dem Abonnenten ist es nicht gestattet, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, gewerbliche Schutzrechte, sonstige Rechte, Marken und Handelsnamen von den Produkten und Dienstleistungen zu entfernen oder zu verändern oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.